Der Studiengang im Überblick

Die Universität Potsdam und die Université Paris Nanterre bieten einen gemeinsamen Deutsch-Französischen Studiengang in Rechtswissenschaften an. Studierende aus beiden Ländern bilden eine gemeinsame Gruppe und erhalten zusätzlich zum regulären deutschen Jurastudium eine Zusatzausbildung im französischen Recht, die durch intensiven Sprachunterricht begleitet wird. Das Studium findet in den ersten beiden Jahren an der Universität Potsdam statt und setzt sich dann im dritten Jahr mit einem Auslandsstudium an der französischen Partneruniversität Paris Nanterre fort. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses dritten Studienjahres erwerben die Studierenden von der Université Paris Nanterre die Licence en droit und zugleich von Seiten der Universität Potsdam den Bachelor of Laws- LL.B- Deutsch-Französische-Studien.

Nach dem Auslandsjahr in Paris Nanterre können die deutschen Studierenden an die Universität Potsdam zurückkehren und hier ihr reguläres deutsches Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung (dem früheren „Staatsexamen“) abschließen. Sie können aber auch an einem zweijährigen deutsch-französischen Masterstudiengang teilnehmen, der ebenfalls an den Universitäten Paris Nanterre  (erstes Masterjahr) und Potsdam (zweites Masterjahr) stattfindet. Gefördert wird dieser Studiengang während der Auslandsphase durch die Mobilitätsbeihilfen der DFH und Erasmus+.

Der große Vorteil dieses Deutsch-Französischen Studiengangs liegt darin, dass die an der Université Paris Nanterre erworbenen Diplome an der Universität Potsdam als Prüfung im Schwerpunktsbereich „Französisches Recht“ anerkannt werden. Damit sind 30% der deutschen Ersten Juristischen Prüfung abgedeckt.

Unser Studiengang, der schon mehr als zwei Jahrzehnte besteht, zeichnet sich durch höchste Qualität aus. Er ist von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) anerkannt und wird von ihr finanziell gefördert, insbesondere durch Auslandsstipendien für die Studierenden.

Studienverlauf

1. Die ersten beiden Studienjahre an der Universität Potsdam

Die deutschen und französischen Studierenden verbringen die ersten beiden Studienjahre (4 Semester) gemeinsam an der Universität Potsdam. Hier beginnen sie ihre Ausbildung im deutschen Recht, um das Grundstudium mit der Zwischenprüfung abzuschließen und erste Leistungsnachweise des Hauptstudiums zu erwerben. Zusätzlich nehmen die Studierenden an folgenden Lehrveranstaltungen zum französischen Recht teil, die an der Universität Potsdam von französischen Hochschullehrern in französischer Sprache durchgeführt werden:

  • Introduction au droit français
  • Histoire politique et sociale contemporaine
  • Introduction à la méthode
  • Droit des obligations, Teil I
  • Droit des obligations, Teil II
  • Droit des biens
  • Droit de la famille
  • Droit constitutionnel
  • Droit administratif, Teil I
  • Droit administratif, Teil II.

2. Das dritte Studienjahr an der Université Paris Nanterre

Nach diesen ersten beiden Studienjahren in Potsdam gehen die deutschen und französischen Studierenden an die Université Paris Nanterre.  Sie steigen dort unmittelbar in das dritte und letzte Jahr des Licence-Studiengangs ein und erwerben mit dessen erfolgreichem Abschluss zwei Universitätsdiplome: die Licence en droit der Université Paris Nanterre und zugleich den Potsdamer Bachelor of Laws (LL.B. Deutsch-Französische-Studien).

3. Rückkehr an die Heimatuniversität Potsdam

Nach dem Studienjahr in Frankreich können die deutschen Studierenden an ihre Heimatuniversität Potsdam zurückkehren, um hier ihr Studium des deutschen Rechts zu beenden und den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung abzulegen.

4. Weitere Semester an der Université Paris Nanterre

Alternativ können die Studierenden auch an einem zweijährigen Deutsch-Französischen Masterstudiengang teilnehmen. Dieser findet im ersten Jahr an der Université Paris Nanterre statt und im zweiten Jahr an der Universität Potsdam. Man kann das zweite Masterjahr aber auch an einer anderen Universität weltweit verbringen („option trilingue“) und sich die dort erworbenen Leistungen für den Master anrechnen lassen.

Abschlüsse

Die an unserer Partneruniversität erworbenen Diplome (Licence oder Master) werden an der Universität Potsdam als Prüfung im Schwerpunktbereich „Französisches Recht“ anerkannt und gehen dann mit 30% in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ein. Außerdem verleiht die Universität Potsdam diesen Studierenden den Grad eines Bachelor of Laws- LL.B- Deutsch-Französische-Studien.

Teilnahmevoraussetzungen

Das Studium beginnt im Oktober. Studieninteressierte mit Lebensmittelpunkt in Deutschland müssen sich zunächst ganz normal an der Universität Potsdam um einen Studienplatz im Fach „Rechtswissenschaft“ mit Abschluss Erste juristische Prüfung fristgerecht bis zum 15. Juli bewerben und, wenn sie hierfür zugelassen sind, an der Universität einschreiben. Das alles läuft zentral über das Studierendensekretariat der Universität Potsdam. Gleichzeitig oder auch nach der Zulassung bewerben sich diejenigen, die speziell am Deutsch-Französischen Studiengang interessiert sind, postalisch beim Studiengangsleiter Prof. Dr. Michael Sonnentag mit folgenden Unterlagen:

  • Lebenslauf (wahlweise Deutsch oder Französisch)
  • Angaben und Nachweis über Sprachkenntnisse
  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten wahlweise Deutsch oder Französisch)

Berufliche Perspektiven

Die Absolventen unseres Studiengangs haben vertiefte Kenntnisse im deutschen und französischen Recht sowie in der Rechtsvergleichung und zeichnen sich zudem durch besondere interkulturelle Kompetenzen und ein hohes Maß an Zweisprachigkeit aus. Das ist der Grundstein für Karrieren auf europäischer und internationaler Ebene. Absolventen mit Doppelabschluss sind auf dem deutschen und französischen Arbeitsmarkt sehr gefragt. In Deutschland kann der Studiengang problemlos mit der klassischen Ersten Juristischen Prüfung (dem Staatsexamen) kombiniert werden.